Maskenpflicht ab Montag den 27.04.

Maskenpflicht ab Montag den 27.04.

Maskenpflicht abkommenden Montag, den 27. April, in ganz Baden-Württemberg. Das hat Ministerpräsident Kretschmann in einem Pressestatement mitgeteilt. Doch was bedeutet diese Pflicht überhaupt und welche Einschränkungen gibt es?

Nach einer Kabinettsitzung, um 12 Uhr am Dienstag, den 21.4.2020, führte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), Masken als Pflicht ein. Bisher war das Abdecken von Nase und Mund nur Empfohlen worden, jedoch haben sich zu wenige Personen danach gerichtet, deswegen soll die Nase und der Mund, ab Montag, zu jeder Zeit beim Einkaufen und dem öffentlichen Personenverkehr abgedeckt werden. Für die Abdeckung soll jedoch keine Maske benötigt werden, jede Art von Abdeckung ist möglich, wie ein Schal oder ein Tuch. Abschrankungen dürfen hierbei jedoch nicht vergessen werden. Es gelten immer noch dieselben Regeln, sowie die Abstandsregelung. Der Abstand soll von Gesicht zu Gesicht 1,5m entfernt sein, warnte Kretschmann. Diese Abdeckungspflicht soll dabei helfen, das Coronavirus zu bremsen und ihn nicht weiter zu verbreiten.

Wie genau die Vorgaben aussehen werden, ob Verkäufer und Kinder auch Masken tragen müssen und wie sie diese Schutzmaskenpflicht kontrollieren wollen, wird bis Ende der Woche geklärt, bis dahin bleibt abzuwarten Für jetzt gilt es erstmal sich eine Maske (oder einen Schal, Tuch) parat zuhalten und in der Öffentlichkeit zu verwenden.

Wenigstens habt ihr jetzt eine Idee, wie ihr eure freie Zeit nutzen könnt: Näht, bastelt euch eure eigene Handgemachte Maske. Im Internet gibt es viele Anleitungen.

Viel Spaß weiterhin beim Bearbeiten eurer Aufgaben, bleibt zu Hause und vor allem bleibt gesund!

Maskenpflicht ebenfalls in

  • Sachsen (seit 20.4.)
  • Sachsen-Anhalt (ab 23.4.)
  • Thüringen (ab 24.4.)
  • Bayern (ab 27.4.)
  • Mecklenburg-Vorpommern (ab 27.4.)
  • Schleswig-Holstein (ab 29.4.)
  • Berlin (?)
  • Hessen (?)

Mona Röhm

Redakteurin