Internationaler Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai

Internationaler Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai

Die Versorgung der Menschen mit heimischen Lebensmitteln und die Stärkung der biologischen Vielfalt gehören zusammen. Das betonte Landwirtschaftsminister Peter Hauk anlässlich des Internationalen Tags der biologischen Vielfalt.

„Der Erhalt der biologischen Vielfalt hat in der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Bedeutung. Viele in Baden-Württemberg vorkommenden Tier- und Pflanzenarten sind nicht nur auf den Schutz unserer Kulturlandschaft angewiesen, sondern auch darauf, dass unsere bäuerlichen Familienbetriebe diese Flächen pflegen und bewirtschaften. Daran richten wir unsere Agrarpolitik und die vielfältigen Fördermaßnahmen aus“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, mit Blick auf den Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai.

„In der aktuellen Corona-Pandemie wird deutlich, dass unsere Bauern vor großen Herausforderungen stehen. Zum einen sollen sie in dieser schwierigen Lage die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln sicherstellen, zum anderen sollen sie die Artenvielfalt im Land bewahren. Heute, am Internationalen Tag der biologischen Vielfalt, ist es wichtig zu betonen, dass die Sicherstellung der Ernährung unserer Bevölkerung und der Erhalt der biologischen Vielfalt zusammengehören und einander bedingen“, sagte Minister Hauk. So seien bislang alleine im Rahmen des Agrarumweltprogramms FAKT für das Jahr 2019 Fördermittel für die Anlage von rund 16.500 Hektar insektenfreundlicher Blühflächen in der Landwirtschaft bewilligt worden.

„Wir nehmen den Artenschutz im Land sehr ernst“

Für Untersteller hält dieser Tag, der sich in diesem Jahr bereits zum 20. Mal jährt, dennoch nicht nur ungetrübte Freude bereit, im Gegenteil: „Leider ist auch in Baden-Württemberg ein dramatischer Artenschwund zu beobachten“, sagte der Naturschutzminister. So seien nach den Roten Listen etwa 40 Prozent der Arten unseres Landes wie die Smaragdeidechse, der Moorfrosch und das Auerhuhn stark gefährdet.

2019 wies zum Beispiel der Weltbiodiversitätsrat in seinem Bericht darauf hin, dass auf der Erde etwa ein Viertel aller untersuchten Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht ist, in den nächsten Jahrzehnten könnten von den acht Millionen Tier- und Pflanzenarten (davon 75 Prozent Insekten) eine Million Arten verschwunden sein. „Wir müssen unsere biologische Vielfalt schützen und dort wirksam eingreifen, wo es nötig und noch möglich ist“, betonte Untersteller. 

Landesregierung dient als Vorbild für die EU-Kommission

Baden-Württemberg komme da seiner Verantwortung nach, fügte der Minister hinzu. Die Landesregierung tue sehr viel, um die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre genetische Vielfalt zu erhalten, ihre Lebensräume zu sichern und ihre Überlebenschancen zu verbessern.

Untersteller verwies dabei auf das seit 2017 bestehende Sonderprogramm der Landesregierung zur „Stärkung der Biologischen Vielfalt“, das insgesamt mehr als 60 Millionen Euro für Maßnahmen zur Verfügung hat. „Die Landesregierung ist damit Vorreiter in ganz Europa“, hob der Umweltminister hervor. Erst gestern stellte die EU-Kommission ihre Biodiversitäts- und ihre „Vom Hof auf den Teller“-Agrarstrategie vor, die beide in zentralen Punkten das zum Inhalt haben, was in Baden-Württemberg gesetzgeberisch ausgehend vom Volksbegehren „Rettet die Bienen“ bereits auf den Weg gebracht ist. Die Überarbeitung des Naturschutz-, des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes sieht zum Beispiel bis 2030 vor:

  • Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent
  • Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent
  • Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche

Außerdem habe das Land den Etat für den Naturschutz seit 2011 auf rund 100 Millionen Euro mehr als verdreifacht. „Wir nehmen die biologische Vielfalt sehr ernst“, sagte Untersteller. „Noch ist es für eine Trendwende nicht zu spät. Sie einzuleiten sehe ich als eine der Hauptaufgaben heutiger Umweltpolitik und damit auch des Umweltministeriums in Baden-Württemberg.“

Internationaler Tag der biologischen Vielfalt

Der Internationale Tag der biologischen Vielfalt soll an den 22. Mai 1992 erinnern: Den Tag der Verabschiedung des internationalen, völkerrechtlichen Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBS) der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro. Die Ziele dieser Biodiversitätskonvention, wie sie auch genannt wird, sind die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und der gerechte Vorteilsausgleich aus der Nutzung genetischer Ressourcen. (pm)

Informationen zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt und zur Biodiversitätskonvention (englisch)

Redaktion

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