Fahrradstraße – Was ist erlaubt?

Fahrradstraße – Was ist erlaubt?
Fahrradstraße (Charlottenstraße)

Viele Schülerinnen und Schüler vom IKG Reutlingen fahren auf der Fahrradstraße Charlottenstraße mit dem Fahrrad in die Schule. Aber darf man nebeneinander fahren? Was ist erlaubt? Und was darf man nicht? Hier gibts die Regeln!

Was sind Fahrradstraßen?

Fahrradstraßen sind, vereinfacht ausgedrückt, Fahrbahnen, die auf ganzer Breite als Radweg ausgewiesen werden (formell: ein „Sonderweg für den Radverkehr“). Durch Zusatzschilder kann anderer Fahrzeugverkehr (Autos) zugelassen werden. Bei der Fahrradstraße Charlottenstraße sind Autos zusätzlich zugelassen.

Straßenverkehrsordnung (StVO)
(Anlage 2 zu § 41 Absatz 1, Nr. 23, zu „Zeichen 244.1)

  1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.
  2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
  3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
  4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
Wenn ein Auto überholt…

…muss es mindestens 1,5 m Abstand halten.

Die meisten Autofahrer entscheiden rein nach Gefühl, ob sie an einem Radfahrer vorbeifahren. Doch es gibt Vorschriften für den Überholvorgang. In § 5, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung heißt es: „Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden.“

Wie groß der Abstand genau sein muss, definiert das Gesetz nicht, dafür aber die Gerichte. „Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Abstand beim Überholen eines Fahrrads mindestens 1,5 Meter betragen muss.“ Je nach Straßen- und Wetterverhältnissen, Geschwindigkeit und Größe des eigenen Fahrzeugs, können auch größere Abstände geboten sein. Das ist auch der Fall, wenn auf dem Fahrrad ein Kind transportiert wird, dann müssen Autofahrer mindestens 2 Meter Abstand halten.

Wenn Ihr also auf einer Fahrradstraße mit dem Fahrrad unterwegs seid, dürft Ihr nebeneinander fahren! Allerdings dürft Ihr die entgegenkommende Fahrtrichtung nicht behindern.
Auch müssen Autos genügend Abstand halten! Dies sollten auch alle Autofahrer endlich verstehen! Wenn die Autos das nicht tun oder die Fahrer sogar deswegen meckern, könnt Ihr euch das Nummernschild merken und eine Anzeige erstatten.

Anton Schneider

Chefredakteur der Schülerzeitung Kurzschluss E-Mail: anton@kurzschlussikg.de