Inzidenz unter 50 – Treffen von 3 Haushalten wieder erlaubt – Ein Überblick

Inzidenz unter 50 – Treffen von 3 Haushalten wieder erlaubt – Ein Überblick

Jetzt ist es amtlich: Die Inzidenz im Landkreis Reutlingen liegt am Sonntag, 30. Mai 2021 gemäß RKI bei 42,9 und damit am fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert 50. Ab Montag, 31. Mai 2021 gelten somit weitere Lockerungen gem. § 21 Abs. 5 CoronaVO, insbesondere für die Kontaktbeschränkungen, kulturelle Einrichtungen und den Einzelhandel.

Die Unterschreitung der Inzidenz von 50 wirkt sich nicht auf die Öffnungsstufen aus. Diese müssen weiterhin bei sinkender Inzidenz im 14 Tage-Rhythmus durchlaufen werden. Der Landkreis bleibt somit vorerst in Öffnungsstufe 1. Sollte die sinkende Inzidenz anhalten, kann die Öffnungsstufe 2 frühestens für den 05.06.2021 aktiviert werden. Das Landratsamt wird in diesem Fall wieder eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen und über die dann geltende Lage informieren.

Ab Montag, 31. Mai 2021 treten insbesondere folgende Änderungen in Kraft

Lockerungen der Kontaktbeschränkungen:

  • maximal zehn Personen aus drei Haushalten zulässig; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis zählen nicht mit.

Öffnung kultureller Einrichtungen:

  • der Betrieb von Bibliotheken, Archiven, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten ist abweichend von § 15 Absatz 1 Nummern 2, 3 und 7 allgemein gestattet

Der gesamte Einzelhandel sowie Märkte dürfen öffnen:

  • keine Terminbuchung mehr erforderlich
  • keine Datenerhebung mehr erforderlich
  • kein negativer Schnelltest / Impfdokumentation / Nachweis über Genesung mehr erforderlich
  • Verbot von Rabattaktionen bleibt bestehen
  • Maskenpflicht bleibt bestehen
  • die maximale Anzahl an Kunden in geschlossenen Räume wird gelockert, § 16 Abs. 2 CoronaVO (pm)

Die konkreten Regelungen finden sich in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Redaktion

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