Corona-Maßnahmen überall – Die neuen Regelungen für Schulen, Sport & Musik

Corona-Maßnahmen überall – Die neuen Regelungen für Schulen, Sport & Musik

Die Corona-Lage im Land spannt sich immer weiter an. Heute (28.11.2021) meldete das RKI 44.401 Corona-Neuinfektionen; das entspricht einer Sieben-Tage-Inzidenz von 446,7. Allein im Landkreis Reutlingen haben wir inzwischen eine Inzidenz von 339,1. Dazu kommt, dass immer mehr Intensiv-Patient*innen in die Krankenhäuser kommen, diese aber immer weniger aufnehmen können. Der Grund: Trotz der angespannten Situation hat auf den Intensivstationen die Zahl der Betten innerhalb der Krise abgenommen. Anfang November 2021 gab es 5.000 weniger betreibbare Intensivbetten als noch im Jahr davor, meinte der Divi-Präsident Professor Gernot Marx. Dabei brauchen genau diese Patient*innen besonders viel Pflege. Durch eben diese Betreuung kommt im Idealfall auf einen Pflegenden eine zu pflegende Person.

Die Arbeit ist so anstrengend, weil die Patienten unberechenbar sind. Denen geht es in einem Moment noch gut, das kann sich aber in einer halben Stunde schon so ändern, dass der Patient von der Atmung her so schlecht ist, dass man ihn intubieren muss, beatmen muss, vielleicht sogar auf den Bauch drehen.

Petra Rücker, stellvertretende Pflegeleitung der Intensivstation, Klinikum St. Elisabeth Straubing

Den Intensivstationen stehen über 70 Prozent weniger Personal zur Verfügung als Ende 2020, zeigt eine repräsentative Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts. Gründe dafür wären zum einen Berufswechsel, aber auch Reduktion, also Verringerung der Arbeitszeit und ein hoher Krankenstand.

Um die Lage überall wieder zu entspannen, hat die Regierung weitere Maßnahmen ergriffen. In Baden-Württemberg wurde die Alarmstufe II ausgerufen. Diese Beinhaltet, dass in bestimmten Bereichen 2G+ gilt. Das bedeutet, dass geimpfte und genesene Personen zusätzlich einen negativen Schnell- bzw. PCR-Test brauchen. Nicht geimpfte oder genesene Personen dürfen sich außerdem außerhalb des eigenen Haushaltes nur noch mit einer weiteren Person treffen. Ausgenommen sind Personen, die sich nicht impfen lassen können oder für die es noch keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO (Ständige Impfkommession) gibt. Außerdem Personen bis einschließlich 17 Jahre. Es sind auch nur noch 50 Prozent der üblichen Besucherzahlen erlaubt.

Neue Regelungen in Schulen ab dem 27. November

  • Die Maskenpflicht in Unterrichts- und Betreuungsräumen bleibt weiterhin bestehen.
  • Ab dem 01.12. sind mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen auch im Inland verboten.
  • Fachpraktischer Sportunterricht darf nur noch kontaktlos stattfinden.
  • In geschlossenen Räumen darf nur noch mit Maske gesungen und Blasinstrumente nur noch in sehr großen Räumen bzw. draußen gespielt werden.

Neue Regelungen beim Sport ab dem 27. November

  • Es wird nicht mehr unterschieden, ob die Sportausübung im Rahmen des Trainings- und Übungsbetriebs oder bei Wettkampfveranstaltungen oder sonstigen Veranstaltungen durchgeführt wird.
  • Für die Sportausübung auf Sportanlagen im Freien gilt 2G.
  • Für ehrenamtliche Trainer*innen gilt ebenfalls 2G.

Neue Regelungen für die Musikausübung ab dem 26. November

  • Für nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte ist ein Antigen-Schnelltest ausreichend.
  • Singen ist in geschlossenen Räumen nur noch mit Maske und einem Mindestabstand von zwei Metern erlaubt.
  • Blasinstrumente dürfen nur noch im Freien oder in sehr großen Räumen gespielt werden. Dabei muss ein Mindestabstand von zwei Metern in jede Richtung gehalten werden.

Helena Sauter

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