Coronavirus und Schule

Coronavirus und Schule
Coronavirus, Schule?

Hinweise des Kultusministeriums Baden-Württemberg zum Corona-Virus:

  • Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.
  • Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.
    Liste der Risikogebiete
  • Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
  • Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.
    Landratsamt Reutlingen
    Gesundheitsamt
    St.-Wolfgang-Straße 13
    72764 Reutlingen
    Tel.: 07121 – 480 43 10
    E-Mail: gesundheitsamt@kreis-reutlingen.de

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Häufige Fragen und Antworten:

Kann ich als Elternteil mein Kind wegen des Infektionsrisikos vom Schulbesuch entschuldigen?

Grundsätzlich ist die Schulpflicht nicht aufgrund der aktuellen Lage aufgehoben. Bei Personen, die nicht in einem der Risikogebiete waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten (COVID 19), ist der Besuch der Schule (oder Kita) ohne Einschränkung möglich. Eine immer wieder aktualisierte Liste der aktuellen Risikogebiete kann beim Robert Koch-Institut (RKI) abgerufen werden: Risikogebiete
Genaueres siehe Hinweise oben!

Immungeschwächte Personen bzw. Personen mit einem besonderen gesundheitlichen Risiko sollten die Situation mit ihrem Arzt abklären und dessen Rat folgen.

Ist nach diesen Regeln ein Schulbesuch nicht möglich, ist dies der Schule unverzüglich mitzuteilen.

Unabhängig von dem vorherigen Besuch eines Risikogebiets gilt, dass Schülerinnen und Schüler mit den genannten Symptomen (Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall) nicht die Schule besuchen sollten!

Wird das Tragen von Mundschutz empfohlen bzw. ist dies zulässig?

Das Tragen eines handelsüblichen Mundschutzes bzw. einer Gesichtsmaske bietet keinen effektiven Schutz vor dem Coronavirus. Sofern Eltern ihre Kinder gleichwohl damit ausstatten, sollte das Tragen aber nicht untersagt werden.

Was kann ich zu meinem Schutz tun?

https://kurzschlussikg.de/land/coronavirus-wie-ihr-euch-schuetzen-koennt

Coronavirus, was ist das eigentlich?

https://kurzschlussikg.de/land/coronavirus-was-steckt-dahinter/

Anton Schneider

Chefredakteur der Schülerzeitung Kurzschluss E-Mail: anton@kurzschlussikg.de