Darf ich im neuen Schuljahr mit Schnupfen in die Schule gehen?

Darf ich im neuen Schuljahr mit Schnupfen in die Schule gehen?

In Baden-Württemberg starten in dieser Woche die Sommerferien. Das sind die ersten großen Ferien in Corona-Zeiten, und viele stellen sich schon jetzt die Frage: Was passiert, wenn im Herbst der erste Schnupfen kommt, der Hals kratzt und so manche Erkältungswelle durch die Schulen rollt? Das Ministerium hat dazu jetzt eine klare Richtlinie erstellt:

  • Kinder die eindeutig krank sind, gehen nicht in die Betreuung/ Schule (wie vor der Corona-Pandemie auch).
  • Ein Besuchsverbot in der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflegestelle und Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:
    • Fieber (ab 38,0°C) Für die Eltern: Bitte achten Sie auf eine korrekte Durchführung der Temperaturmessung
    • Trockener Husten, d.h. ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie z.B. Asthma) – ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein gelegentliches Halskratzen soll aber zu keinem automatischen Aus-schluss führen
    • Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens).
  • Alle Symptome müssen akut auftreten (Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant).
  • Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.
  • Die Eltern entscheiden je nach Befinden des Kindes bzw. des Jugendlichen, ob telefonisch Kontakt zum Hausarzt / zur Hausärztin bzw. Kinder- und Jugendarzt/ -ärztin aufgenommen werden soll. Die Testindikation stellt die/der behandelnde Ärztin/Arzt.
  • Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen durch das Gesundheitsamt unterliegen, dürfen die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle bzw. Schule uneingeschränkt besuchen.
  • Es gibt keine Auflagen für Kontaktpersonen von Kontaktpersonen.

Die Empfehlungen können unter https://sozialministerium.baden-wuerttem-berg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/infor-mationen-zu-coronavirus/faq-fachleute/ abgerufen werden. (pm)

Redaktion

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