Hygieneplan für die Schulen in Baden-Württemberg

Hygieneplan für die Schulen in Baden-Württemberg

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat einen Hygieneplan für die Schulen erarbeitet. Zusätzlich dazu muss jede Schule einen eigenen Hygieneplan entwickeln.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

Abstandsgebot: Mindestens 1,50 m Abstand halten. Davon ausgenommen sind solche Tätigkeiten, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist; in diesen Fällen sind geeignete Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.

Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nasen-Bedeckung, nach dem Toiletten-Gang) durch

a) Händewaschen mit hautschonender Flüssigseife für 20 – 30 Sekunden (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/) oder, wenn dies nicht möglich ist,

b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/desinfektionsmittel.html).


Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

Mund-Nasen-Bedeckung tragen: Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Im Unterricht ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich, gleichwohl aber zulässig. Sollten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte in der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung verwenden wollen, so spricht nichts dagegen. Für den richtigen Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung hat das Sozialministerium Informationen zusammengestellt: https://sozialministerium.badenwuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/auch-einfache-masken-helfen/


Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen oder Nase fassen.

Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.

Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der Hand anfassen, z. B. Ellenbogen benutzen.

Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) in jedem Fall zu Hause bleiben und ggf. medizinische Beratung/ Behandlung in Anspruch nehmen.

Riskikogruppe:

Schülerinnen und Schüler, die selbst oder deren
 Eltern, Geschwister oder weitere im Haushalt lebende Personen zu Risikogruppen gehören, müssen nicht in die Schule kommen. Hier können die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme entscheiden und dies den Schulen unbürokratisch und ohne Attest melden. Schülerinnen und Schüler, die wegen der lnfektionsgefahren die Schule nicht besuchen können, werden von ihren Lehrkräften weiterhin so gut wie möglich durch Lernangebote zu Hause unterstützt.

Den genauen Hygeneplan könnt ihr hier herunterladen–>

Anton Schneider

Chefredakteur der Schülerzeitung Kurzschluss E-Mail: anton@kurzschlussikg.de