Kein Sitzenbleiben in diesem Schuljahr

Kein Sitzenbleiben in diesem Schuljahr
Kultusministerin Susanne Eisenmann (Foto: Regierung BW)

Der Schulbetrieb im Land startet schrittweise und eingeschränkt. Kultusministerin Susanne Eisenmann betonte die Bedeutung des Gesundheitsschutzes und der Einhaltung der Hygieneregeln.

Am Montag, 4. Mai 2020, startet in Baden-Württemberg schrittweise und stark eingeschränkt der Schulbetrieb. Der stufenweise Einstieg der Schulen in den Präsenzunterricht beginnt mit Schülerinnen und Schülern aller allgemein bildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen. Das heißt, dass am 4. Mai die Kursstufe (erste und zweite Jahrgangsstufe) der allgemein bildenden Gymnasien und entsprechender Gemeinschaftsschulen, die Klassenstufen neun und zehn der Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen starten.

„Damit gehen wir erste, kleine Schritte zu mehr schulischer Normalität. Dabei müssen wir uns aber auf das Wesentliche konzentrieren. Klar ist, dass der Infektionsschutz immer Vorrang haben muss und der Unterricht auch nach dem 4. Mai bis Schuljahresende nur stark eingeschränkt erfolgen wird“, erläutert Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Deshalb seien außerunterrichtliche Veranstaltungen und die Mitwirkung außerunterrichtlicher Partner am Schulbetrieb bis zum Schuljahresende ausgeschlossen.

Nicht alle Lehrkräfte können in der Schule unterrichten

„Für den Schulbetrieb ist es unerlässlich, dass die Hygienevorgaben zum Infektionsschutz eingehalten werden. Deshalb muss der Start des Schulbetriebs gründlich vorbereitet und sorgsam mit allen Beteiligten abgestimmt werden“, sagt Eisenmann und fügt hinzu: „Wir gehen davon aus, dass nicht alle Lehrkräfte uneingeschränkt für Angebote an der Schule zur Verfügung stehen können, beispielsweise weil sie sich in häuslicher Quarantäne befinden, zu einer Risikogruppe gehören oder selbst erkrankt sind. Auch müssen wir im Sinne des Infektionsschutzes kleinere Lerngruppen und geteilte Klassen auf eine größere Zahl von Räumen verteilen. Dies wird zusätzliche Lehrkräfte binden. Schon daraus folgt, dass ein Unterrichtsangebot im Schulgebäude auf längere Sicht nur eingeschränkt möglich sein wird.“

Das Ministerium geht davon aus, dass ein Viertel der Lehrkräfte zu Risikogruppen zählt und nicht für den Präsenzbetrieb eingeplant werden kann. Dazu gehören nach derzeitiger Einschätzung alle Personen, die das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben, Schwangere sowie Personen mit relevanten Vorerkrankungen. Schwangere sowie Personen mit relevanten Vorerkrankungen sind von der Präsenzpflicht befreit, dürfen also nicht an die Schule. Über 60-Jährige Lehrkräfte sind ebenfalls von der Präsenzpflicht befreit, können sich jedoch freiwillig für den Dienst an der Schule entscheiden. Lehrkräfte, die mit einer schwangeren Person oder mit Personen mit relevanten Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, entscheiden ebenfalls freiwillig darüber, ob sie Präsenzdienst leisten können.

Schutz von Risikogruppen hat Vorrang

Die einer Risikogruppe zugehörigen Lehrkräfte sind nicht vom Dienst freigestellt, sondern werden für Fernlernangebote oder für sonstige schulische Aufgaben (nicht an der Schule) eingesetzt, die ohne direkten Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern erledigt werden können. Bei Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme.

Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen leben, die einer der genannten Risikogruppen angehören. Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund relevanter Vorerkrankungen einer Risikogruppe angehören und daher nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, werden individuelle Möglichkeiten für die Teilnahme an Prüfungen eröffnet.

Kein Sitzenbleiben in diesem Schuljahr

Grundsätzlich werden die Versetzungsentscheidungen auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis getroffen. „Da die Leistungsbewertung allerdings in den letzten Wochen ausgesetzt wurde und auch in der kommenden Zeit nur sehr stark eingeschränkt möglich sein wird, werden alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich ins nächste Schuljahr versetzt. Keine Schülerin und kein Schüler darf einen Nachteil aus der aktuellen Situation haben, das hat absolut Vorrang“, betont Eisenmann. Über die konkrete Ausgestaltung dieser Entscheidung und Möglichkeiten zur Umsetzung wird das Ministerium noch einmal gesondert informieren.

Unterrichtsangebote entzerren

Soweit die örtlichen Verhältnisse dies zulassen, empfiehlt das Ministerium, den Unterrichtsbeginn für die verschiedenen Klassen flexibel zu gestalten, damit die Stoßzeit gegen 8 Uhr zum Unterrichtsbeginn vermieden wird. Die Zeit des Unterrichtsbeginns soll möglichst entzerrt werden. Pausen sollen im Schulbetrieb so organisiert werden, dass die hygienischen Rahmenbedingungen wie etwa Abstandswahrung eingehalten werden können. Ein Unterricht soll pro Raum nur in kleinen Gruppen stattfinden. Entsprechend müssen die Lerngruppen auf mehrere Klassenzimmer aufgeteilt werden.

Schulweg und Schülerbeförderung

Älteren Schülerinnen und Schülern empfiehlt die Schulverwaltung, wo immer möglich individuell zur Schule zu kommen, zu Fuß oder mit dem Fahrrad. „Außerdem sind wir mit den Stadt- und Landkreisen im Gespräch, die die Schülerbeförderung unter strikten Hygienemaßnahmen organisieren müssen, damit im Sinne des Abstandsgebots ausreichend Busse und Bahnen bereitstehen“, so die Ministerin.

Hygiene- und Abstandsregeln besonders wichtig

Aufgrund der hohen Anforderungen des Infektionsschutzes, wie der Einhaltung der Abstandsgebote, kleinere Gruppengrößen und zusätzlicher hygienischer Maßnahmen, müssen sich die Schulen bei den Planungen zur Umsetzung des Schulbetriebs eng mit ihrem Schulträger abstimmen. Das Vorliegen der unabdingbaren Hygieneinfrastruktur, wie beispielsweise genügend Waschgelegenheiten für die Hände, ausreichend Seife und Einweghandtücher sowie die Sitzordnungen in den Klassenräumen zur Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern, sollen in Abstimmung mit den Schulträgern frühzeitig geplant und überprüft werden. Die Schulen erhalten dazu noch gesondert entsprechende Hygiene-Hinweise.

Unterricht und Prüfungen müssen im Vorfeld von den Schulen so organisiert werden, dass dem Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern Rechnung getragen wird und die Hygienevorgaben eingehalten werden können. Hierfür ist gegebenenfalls eine Änderung der Möblierung der Klassenzimmer, das heißt eine Reduzierung der Zahl der Tische und Stühle, sowie die Aufteilung in kleinere Lerngruppen erforderlich. Gegebenenfalls können Unterricht und Prüfungen auch in anderen schulischen Räumen (etwa Aula, Musiksaal) stattfinden. Auch der Zutritt zur Schule, die Pausensituation, das Aufsuchen der Toiletten und andere Bewegungsanlässe müssen geregelt werden.

Mund- und Nasenschutz keine Vorgabe

Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, das Bund und Länder am 15. April für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen haben, ist für die Teilnahme am Unterricht keine Vorgabe. Sollten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte diesen aber verwenden wollen, so spricht nichts dagegen.

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann dankt allen Schulleiterinnen und Schulleitern ausdrücklich für ihren Einsatz: „Ich bin mir darüber im Klaren, dass die Planungen und Vorgaben in dieser ungewöhnlichen Zeit eine große Herausforderung darstellen. Ich danke allen Schulleitern und Lehrkräften für ihren unermüdlichen Einsatz.“ Schulen, die bei der Umsetzung Beratung und Unterstützung brauchen, könnten sich selbstverständlich an die Schulaufsicht und auch an das Kultusministerium wenden. (pm)

Kein Sitzenbleiben in diesem Schuljahr
Kein Sitzenbleiben in diesem Schuljahr

Anton Schneider

Chefredakteur der Schülerzeitung Kurzschluss E-Mail: anton@kurzschlussikg.de