Klassenfahrten, Maskenpflicht & Co – Das gilt im neuen Schuljahr 2021/2022

Klassenfahrten, Maskenpflicht & Co – Das gilt im neuen Schuljahr 2021/2022

Das Kultusministerium hat erste Eckpunkte für das kommende Schuljahr festgelegt – mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen im Inland sind beispielsweise wieder möglich. „Die Schulen haben damit frühzeitig Informationen und können sich schon einmal auf die Eckpunkte für das kommende Schuljahr einstellen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper.

Zum Ende eines sehr herausfordernden Schuljahres hat das Kultusministerium die Schulen gestern Abend (21. Juli) über die Eckpunkte des Unterrichts für das kommende Schuljahr informiert. Bereits bekannt ist, dass es nach den Sommerferien unabhängig von der Inzidenz in den ersten beiden Wochen eine Maskenpflicht an den Schulen geben wird. Dies dient dazu, Infektionen durch Reiserückkehrer möglichst zu verhindern. Ebenfalls bleibt die regelmäßige Testung als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht bestehen. 

Im Unterschied zum vergangenen Schuljahr sind im kommenden Schuljahr zum Beispiel mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen wie Schullandheimaufenthalte im Inland wieder zulässig und es können auch wieder klassen-, jahrgangs- und schulübergreifende Angebote gemacht werden. Neben den Eckpunkten für das kommende Schuljahr 2021/2022 haben die Schulen mit dem aktuellen Schreiben auch ein Merkblatt für Reiserückkehrer erhalten, das wichtige Hinweise für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern enthält. 

„Wir wollen den Schulen möglichst frühzeitig Informationen über das kommende Schuljahr zukommen lassen und haben den Schulen deswegen schon die Eckpunkte, auf die sie sich einstellen können, mitgegeben“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie betont: „Im neuen Schuljahr ist mir besonders wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler auch eine Phase des Ankommens haben, in der auch außerunterrichtliche Angebote wie zum Beispiel Ausflüge oder Wandertage stattfinden. Die Pandemie hat leider dazu geführt, dass das soziale Miteinander in den Schulen nicht stattfinden konnte. Dieses ist für die Schülerinnen und Schüler aber ebenfalls wichtig und wir legen beim Schulstart nach den Sommerferien und bei unseren Programmen zum Aufholen von Lernrückständen deswegen ein besonderes Augenmerk auch auf die Förderung im sozial-emotionalen Bereich.“ 

Übergabe der Schülerinnen und Schüler und Ankommen im neuen Schuljahr

Bereits zu Beginn des vergangenen Schuljahres sollten die Lehrerinnen und Lehrer den Lernstand der Schülerinnen und Schüler für die aufnehmenden Lehrkräfte dokumentieren. Dies gilt auch für das kommende Schuljahr. Die abgebende Lehrkraft eines Faches soll die aufnehmende Lehrkraft in ihrem Fach über den Lernstand einer Klasse informieren, damit diese am Lernstand anknüpfen kann. Diese Übergabe soll dokumentiert und der Schulleitung vorgelegt werden, damit Informationen vorliegen, welche Bildungsplaninhalte im aktuellen Schuljahr nicht vertieft behandelt werden konnten. 

Im neuen Schuljahr soll es zunächst eine Phase des Ankommens geben, in der das soziale Miteinander und die sozial-emotionalen Kompetenzen gefördert werden. In dieser Phase in den ersten Schulwochen soll zudem der individuelle Lernstand der Schülerinnen und Schüler erhoben werden, damit der Förderbedarf identifiziert werden kann. Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) stellt den Lehrkräften dafür diagnostische Verfahren für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch zur Verfügung. Zum Aufholen der Lernrückstände stellt das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) Instrumente, Materialien und Fortbildungen für Lehrkräfte bereit. Außerdem startet das auf zwei Jahre angelegte Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“, mit dem eine zusätzliche und langfristige Förderung umgesetzt wird. 

Leistungsfeststellungen und Abschlussprüfungen

Bei den Vorgaben für das kommende Schuljahr gibt es in verschiedenen Bereichen auch eine Rückkehr zu den normalerweise geltenden Vorgaben. So soll im neuen Schuljahr die Leistungsfeststellung an der Schule nach der Notenbildungsverordnung vorgenommen werden. Eine Ausnahme davon stellt lediglich die Erbringung von sogenannten gleichwertigen Leistungsfeststellungen (GFS) dar. Die GFS müssen im kommenden Schuljahr nicht erbracht werden, können aber freiwillig abgelegt werden. 

Auch bei den Abschlussprüfungen ist eine Rückkehr zu den normalerweise geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen beabsichtigt. Abweichungen davon können allerdings je nach Entwicklung des Pandemiegeschehens sowie Vereinbarungen auf Ebene der Kultusministerkonferenz erfolgen. Für alle schriftlichen Abschlussprüfungen steht aber bereits jetzt fest, dass es wie im vergangenen Schuljahr zusätzliche Prüfungsaufgaben zur Vorauswahl für die Lehrkräfte gibt. So können die Lehrerinnen und Lehrer die Aufgaben auswählen, deren Themen auch ausführlich im Unterricht behandelt wurden. „Die zusätzlichen Aufgaben zur Vorauswahl sind Teil unseres Versprechens, dass es faire Bedingungen für die Abschlussprüfungen gibt. Dieses Versprechen gilt auch für das kommende Schuljahr“, sagt Kultusministerin Schopper.  

Außerunterrichtliche Veranstaltungen und Schulveranstaltungen

Für außerunterrichtliche Veranstaltungen gilt, dass mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen im kommenden Schuljahr wieder zulässig sind. Dies gilt allerdings nur für das Inland. Mehrtägige Reisen ins Ausland und die von vielen Schulen durchgeführten Schüleraustausche sind weiterhin untersagt. Bei der Buchung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass im Fall der Stornierung entstehende Kosten nicht vom Land übernommen werden.  

Für Schulveranstaltungen gelten die Regelungen, welche die Corona-Verordnung für Veranstaltungen vorsieht. Das betrifft beispielsweise die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in Klasse 5, Informationsveranstaltungen für den Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen oder zur Schullaufbahnentscheidung sowie Veranstaltungen gemäß der Verwaltungsvorschrift Berufliche Orientierung. 

Regelungen für Sport und Musik

Der Unterricht im Fach Sport soll im kommenden Schuljahr wieder regulär nach der Kontingentstundentafel stattfinden. Abhängig von der weiteren Entwicklung des Pandemiegeschehens sind aber auch wieder Einschränkungen hinsichtlich der Art der Sportausübung nicht ausgeschlossen. 

Für das Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten gelten die bekannten und in der Corona-Verordnung Schule enthaltenen gesonderten Hygieneauflagen. Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten sollte deshalb möglichst im Freien stattfinden. Diese Regelungen gelten auch für außerunterrichtliche Angebote.  (pm)

Redaktion

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