Stufenweises “Hochfahren” des Nahverkehrs
Land, Kommunalverbände, Verkehrsverbände und Fahrgastbeirat sind sich über das stufenweises Hochfahren des Nahverkehrs mit Bussen und Bahnen einig.
Schrittweise zurück zu einem anderen Normalbetrieb: Nach dieser Prämisse soll in den kommenden Wochen das Angebot von Bahnen und Bussen in Baden-Württemberg nach und nach gesteigert werden. Hintergrund ist die gestaffelte Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen. Über das Konzept für ein Hochfahren des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV), das Zusammenspiel mit dem Schulbetrieb sowie die nötigen Hygienebedingungen haben sich Vertreter des Verkehrsministeriums, des Kultus- und Sozialministeriums, des Landkreistags, des Städtetags sowie des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), des Verbandes Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) und Landesfahrgastbeirats geeinigt.
Hygieneregeln müssen eingehalten werden
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Wir wollen dafür sorgen, dass Busse und Bahnen auch weiterhin als umwelt- und klimafreundliche Verkehrsmittel mit einem guten Angebot bereitstehen. Dabei müssen Vorsichtsmaßnahmen und Hygieneregeln unbedingt eingehalten werden.“
Sozialminister Manne Lucha erklärte: „Die Gesundheit der Menschen im Land zu schützen, hat für uns weiterhin oberste Priorität. Gleichzeitig müssen die Menschen aber unkompliziert mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen können. Das gilt nicht zuletzt für die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen, beispielsweise in der Pflege oder den Krankenhäusern. Umso wichtiger ist es, dass wir die Hygieneregeln alle zusammen konsequent einhalten.
Kultusministerin Susanne Eisenmann sagte: „Nicht alle Schülerinnen und Schüler können zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen, sondern sind auf Bus und Bahn angewiesen. Deshalb fahren wir jetzt die Schülerbeförderung ebenfalls wieder hoch und sorgen dafür, dass während der Fahrt von zu Hause zur Schule und zurück die Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften eingehalten werden.
Stimmen zum Hochfahren des Nahverkehrs
Eingeschränkter Start des Schulbetriebs
Von Montag, 4. Mai 2020, an wird der Schulbetrieb in Schritten wiederaufgenommen. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, soll der Unterricht zeitlich gestuft und in reduziertem Umfang auf weitere Klassenstufen ausgeweitet werden. Dafür erarbeitet das Kultusministerium für die Zeit nach den Pfingstferien die notwendigen Details. Die neuen Regeln besagen, dass sich die Schüler im Alltag möglichst vorsichtig verhalten, damit die Infektionszahlen möglichst gering bleiben.
Auch Bahnen und Busse sollen schrittweise zu einem neuen Normalbetrieb kommen. Von Montag, 4. Mai, an verkehren die Züge in den Hauptverkehrszeiten mit einem deutlich besseren Angebot als zu Beginn des Shutdowns. Von Montag, 15. Juni, an gilt dann wieder das reguläre volle Angebot. Die Busse wird in den meisten Landesteilen bereits vom 4. Mai an zum regulären Fahrplan wie an Schultagen verkehren. Die Fahrscheinkontrollen finden in gewohnter Weise statt. Der Einstieg vorne in die Busse und der Ticketverkauf durch den Fahrer oder die Fahrerin werden schrittweise wiederaufgenommen, sobald die Voraussetzungen dafür geschaffen sind.
Das Tragen einer Alltagsmaske bleibt Pflicht
Mit dem schrittweisen Hochfahren wird es in Bahnen und Bussen auch wieder voller werden. Alle Unterzeichner des Konzepts sind sich einig, dass Maßnahmen wichtig sind, damit die Infektionsgefahr niedrig bleibt. Am wichtigsten ist die Pflicht, in den öffentlichen Verkehrsmitteln eine Alltagsmaske (Mund-Nasen-Schutz) zu tragen. Die Fahrgäste sind verpflichtet, eine solche Maske mit sich zu führen und sie auch an den Haltestellen (Bahn- und Bussteige) aufzusetzen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen das Tragen einer Maske aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist, etwa bei Asthmatikern.
Nach Auffassung des Sozialministeriums verringert eine die Nase und den Mund bedeckenden Gesichtsmaske durch Reduktion der Viruslast in der Umgebung das Infektionsrisiko für die umgebenden Personen. Somit reduziert die fachgerechte Anwendung einer solchen Maske das Infektionsrisiko bei der Nutzung des ÖPNV substanziell.
Die größte Reduktion der Ansteckungsgefahr wird durch Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern erreicht. In Bereichen, wo dies nicht durchgehend möglich ist, wie beispielsweise im ÖPNV und damit auch im Schülerverkehr, reduziert die Verwendung einer Gesichtsmaske das Infektionsrisiko für die umgebenden Personen. Nach aktuellen Schätzungen ist davon auszugehen, dass bis zu den Pfingstferien an jedem Tag nur gut 20 Prozent, nach den Pfingstferien bis zu den Sommerferien im Stufenbetrieb nur rund 50 Prozent der üblichen Schülerströme zu den Schulen unterwegs sein werden. Trotzdem wird im Schülerverkehr wieder die volle Kapazität an Bahnen und Bussen angeboten. Neben dem Schutz durch das Maskentragen wird dies die Situation in den Bahnen und Bussen spürbar entspannen
Der Vorsitzende des Fahrgastbeirates, Matthias Lieb sagte: „Beim Ein- und Aussteigen kann der nötige Abstand gewahrt werden, wenn die einsteigenden Fahrgäste an den Türen zuerst den Aussteigern Platz machen. Im Schienenverkehr sollen sich die Fahrgäste beim Einsteigen über die gesamte Zuglänge verteilen, um eine gleichmäßige Verteilung der Fahrgäste zu erreichen.“ (pm)